Töffhelmpflicht für E-Bike: Italien beschlagnahmt Schweizer Velos
Wer in der Schweiz auf einem schnellen E-Bike (Tretunterstützung bis 45 km/h) fährt, muss einen Velohelm tragen. Im Ausland braucht es aber einen Motorradhelm. In Italien beschlagnahmt die Polizei E-Bikes, falls man den falschen Helm trägt.
Für alle Tourenplaner und E-Bike-Freunde lohnt sich ein Blick auf die Wikipedia-Website mit dem Titel «Electric bicycle laws». Sie kann bei der Vorbereitung einer E-Bike-Reise im grossen Durcheinander der Regulatorien willkommene Aufklärung verschaffen. In der ausführlichen Auflistung erfährt man viel Wissenswertes über die wichtigsten Regelungen bezüglich E-Bikes in fremden Ländern: Wer beispielsweise Norwegen, Schweden und Finnland als Destinationen ins Auge fasst, sollte sich bewusst sein, dass in Schweden E-Bikes nur 20 km/h schnell sein dürfen, während die beiden skandinavischen Nachbarländer ein Maximaltempo von 25 km/h zulassen.
Leider ist dieses Tool nur für Elektrovelos mit Boschmotor, aber man kann damit bei vergleichbaren anderen E-Bikes auch die interessanten Zusammenhänge erkennen.
https://www.bosch-ebike.com/de/service/reichweiten-assistent/